Persönliche Daten

Informationen darüber bereitzuhalten, wer für eine Veröffentlichung verantwortlich ist, das ist nicht nur eine Selbstverständlihkeit, sondern nach dem Teledienstgesetz zumindest in Deutschland auch Pflicht. Gemeinhin nennt man eine solche Art der Information auch Impressum. Was genau in solch ein Impressum gehört, soll nicht Thema dieser Seiten sein, sondern eher, welche technischen Möglichkeiten bieten sich heute, wie man dieses Impressum implementiert.

Als grober Überblick, welche Informationen in das Impressum für sogenannte "private" Homepages gehören, mag folgende Liste dienen:

Vor Allem bei letzterem Punkt gibt es auch unter Juristen ziemlich Streit darüber, was genau das heißt. Muß man beispielsweise Telephonnummer und e-mail angeben, oder reicht auch eines von beiden? Diese Diskussion dürfte neue Nahrung bekommen dadurch, daß es inzwischen nicht mehr nötig ist (oder in Kürze nicht mehr nötig sein wird), zur Nutzung von DSL auch einen Telephonanschluß zu haben. Es kann also durchaus sein, daß Jemand eine e-mail Adresse haben wird, aber keine Telephonnummer. Doch damit genug des juristischen Hickhacks. Begeben wir uns lieber in medias res und schauen, wie denn nun so ein Impressum realisiert werden könnte.